Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der DMT-Gesellschaft für Lehre und Bildung mbH

Stand: 05.02.2007

l. Geltung dieser Bedingungen

1. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit uns ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande; mit der Erteilung des Auftrages erklärt sich der Kunde mit unseren Bedingungen einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Lieferung/Leistung vorbehaltlos ausführen.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen (einschließlich Beratungsleistungen). Gleichgültig, ob es sich um die Erfüllung von Haupt- oder Nebenpflichten handelt. Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten unsere Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

II. Vertragsschluss

1. Ein Vertrag mit uns gilt erst dann als geschlossen, wenn der Kunde unser Angebot vorbehaltlos annimmt oder ihm unsere schriftliche Auftragsbestätigung zugeht oder wir mit der Ausführung der Lieferung/Leistung beginnen. Erteilen wir eine schriftliche Auftragsbestätigung, so ist diese für Inhalt und Umfang des Vertrags maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2. Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen sowie die etwaige Garantie für die Beschaffenheit bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel.

III. Auftragsdurchführung und Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schulden wir nur die vertraglich genau festgelegten Leistungen, die wir unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen Vorgaben erbringen, bzw. hat der Liefergegenstand nur die vertraglich ausdrücklich festgelegten Eigenschaften, technischen Daten etc. aufzuweisen.

2. Der Kunde hat uns alle für die Durchführung unserer Lieferung und/oder Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. Wir sind nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, es sei denn, hierzu besteht unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise Anlass.

3. Für Beschädigungen oder Zerstörungen von Gegenständen des Kunden als Folge einer sachgerechten Durchführung unserer Leistung leisten wir keinen Ersatz. Wird als Folge einer sachgerechten Durchführung unserer Leistungen ohne unser Verschulden unser eigenes Gerät beschädigt oder zerstört oder kommt abhanden, so sind wir berechtigt, vom Kunden in entsprechender Anwendung von §670 BGB Ersatz zu verlangen. Der Transport und ggf. Rücktransport von Gegenständen des Kunden erfolgt auf seine Kosten und Gefahr; der Rücktransport wird jedoch nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden durchgeführt. Bei der Aufbewahrung ist unsere Haftung auf die eigenübliche Sorgfalt beschränkt.

4. Soweit zur Durchführung unserer Leistung und/oder Lieferung ein- oder mehrmalige Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich sind, hat er diese auf eigene Kosten zu erbringen‘ Aufwendungen werden ihm nur erstattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Sofern er seinen Mitwirkungspflichten nicht. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, sind war berechtigt, ihm den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

5. Werden wir außerhalb unseres Betriebsgeländes tätig, so obliegen dem Kunden alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinbarung mit dem Kunden etwas anderes ergibt. Wir sind berechtigt, die Durchführung unserer Lieferung/Leistung zu verweigern, solange die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen werden.


IV. Fristen und Termine


1. Fristen und Termine sind stets unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist. Soweit sie unverbindlich sind, geraten wir erst dann in Verzug, wenn der Kunde uns zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Lieferung/Leistung schriftlich gesetzt hat. Voraussetzung der Einhaltung der Fristen und Termine ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Kunden geschuldeten Mitwirkungshandlungen sowie ggf. der Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Kunden verlängern die Lieferungs- und Leistungszeiten angemessen.

2. Wird die von uns geschuldete Lieferung/Leistung durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare und durch uns unverschuldete Umstände (z. B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei unseren Vorlieferanten – sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung) verzögert, so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Lieferung/Leistung für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Lieferungsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

4. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist unsere Haftung im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

V. Gefahrübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Lieferungsgegenstandes geht auch dann mit der Absendung auf den Kunden über, wenn wir die Versendungskosten oder andere zusätzliche Leistungen übernommen haben oder eine Teillieferung erfolgt. Ist eine Installation im Betrieb des Kunden vereinbart, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die betriebsbereite Installation erfolgt ist.

VI. Preise und Zahlungen

1. Maßgeblich sind die von uns genannten Preise, zu denen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer – soweit diese anfällt – zugerechnet wird. Unsere Rechnungen sind ohne Skontoabzug und spesenfrei nach vereinbartem Zahlungsplan, ansonsten innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Werden aufgrund ausdrücklicher Vereinbarungen im Einzelfall Schecks oder Wechsel angenommen erfolgt dies nur zahlungshalber und ebenfalls ohne Skontoabzug. Scheck- oder Wechselzahlungen erkennen wir erst dann als Erfüllung an, wenn die jeweiligen Beträge vorbehaltlos auf unserem Konto gutgeschrieben worden sind. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen.

2.  Sofern kein Festpreis vereinbart wurde und sich herausstellt, dass die Kosten den gegenüber dem Kunden veranschlagten Betrag um mehr als 10% überschreiten werden, werden wir ihm dies mitteilen. Der Kunde ist in diesem Fall zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wir rechnen dann nur die bis zu diesem Zeitpunkt von uns erbrachten Leistungen ab. Gleiches gilt, wenn wir aus wichtigem Grund von dem Vertrag zurücktreten oder dieser einvernehmlich aufgehoben wird.

3. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Das gleiche gilt gegenüber Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

4. Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit erheblich zu mindern geeignet sind, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen/Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten: Ziffer 2 Satz 3 dieses Abschnitts gilt entsprechend.

5. Bei Zahlungsverzug sind unabhängig von der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten und bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen, soweit wir nicht die Belastungen mit einem höheren oder der Kunde mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist.

VII. Mängelhaftung

1. Für Mängel der Leistung bzw. der gelieferten Sache leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung bzw. Ersatzlieferung.

2. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er bei Lieferung einer neuen Sache zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Werkleistungen 12 Monate.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen beträgt 24 Monate, wenn der Kunde Verbraucher ist. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen 12 Monate. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist, wenn der Kunde Verbraucher ist, 12 Monate. Mängelansprüche von Unternehmern für gebrauchte Sachen sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit. Weiterhin gelten die vorstehenden Regelungen nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke). § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt, sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

5. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

VIII. Haftung

1. Für alle weiteren unmittelbaren und mittelbaren Schäden haften wir gleich aus welche Rechtsgrund nur
• bei Vorsatz,
• bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, 
• bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, 
• bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
• bei Ansprüchen aus Produkthaftung.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist aber die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

IX. Eigentumsvorbehalt

1. Sämtliche gelieferten Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung aus dem Liefervertrag, bei Kaufleuten bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser alleiniges Eigentum. Eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Verwertung ist untersagt, es sei denn, der Erwerb erfolgt gerade zum Zweck der Weiterveräußerung. In diesem Fall ist der Kunde widerruflich berechtigt, das Vorbehaltsgut im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes in eigenem Namen weiterzuveräußern, solange er mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug ist und zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern kein Abtretungsverbot besteht.

2. Bei Verbindung oder Vermischung erwerben wir Miteigentum, wobei sich unser Anteil nach dem Verhältnis des Wertes der gelieferten Sache (unser Lieferpreis einschließlich Mehrwertsteuer ohne Skontoabzug) im Verhältnis zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen bestimmt; soweit der Kunde kraft Gesetzes Alleineigentum erwirbt, überträgt er uns entsprechend anteiliges Miteigentum und verwahrt die Sache(n) für uns. Eine Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller.

3. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen (z. B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes sicherungshalber an uns ab. Dies gilt auch für den Fall, dass nach den vorstehenden Beschränkungen eine Weiterveräußerung nicht zulässig war. Wir nehmen die Abtretung an. Steht uns an der Vorbehaltsware nur Miteigentum zu, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Teil der Forderung, der dem Anteil unseres Miteigentums auf der Basis des Rechnungswertes entspricht.

4.Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Im Fall des berechtigten Widerrufs hat der Kunde bzw. sein Rechtsnachfolger oder Insolvenzverwalter auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner nebst Adressen bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazu gehörenden Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung unverzüglich anzuzeigen.

5. Der Kunde hat das Vorbehaltseigentum pfleglich zu behandeln und instand zu halten. Darüber hinaus hat er Beschädigungen. das Abhandenkommen sowie Pfändungen des Vorbehaltseigentums oder sonstiger Eingriffe Dritter uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen, damit wir Klage gemäß § 779 ZPO erheben können. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde zudem auf unser Eigentum hinweisen.

6. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten herauszuverlangen und unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten.

7. Die vorgenannten Sicherheiten geben wir auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl frei, soweit ihr realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen nachhaltig um mehr als 10% überschreitet.


X. Urheberrechte

Die Weitergabe und Verwertung unserer Leistung über den vertraglich festgelegten Zweck hinaus, insbesondere deren Veröffentlichung ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Für die Einhaltung der für die Verwertung unserer Leistung geltenden gesetzlichen Bestimmungen z, B. des Wettbewerbsrechts). insbesondere für den Inhalt von Werbeaussagen, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich; er hat uns insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizuhalten.

XI. Erfüllungsort und Abtretungsverbot

1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Bochum. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

2 Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsverbindung mit uns zustehen, ist ausgeschlossen.

XII. Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Bochum. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks sowie für deliktsrechtliche Ansprüche und Streitverkündungen, Wir sind jedoch auch berechtigt. den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

2.  Bei grenzüberschreitenden Leistungen ist Bochum ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Artikel 17 EuGVü). Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen oder jedes andere Gericht anzurufen. das aufgrund des EuGVÜ zuständig ist.

3. Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

XIII. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

2. Alle unseren früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen sind hierdurch aufgehoben.

Hinweis gemäß § 33 BDSG: Kundendaten werden elektronisch verarbeitet.